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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Leistungen

1.1 Unsere Leistungen umfassen Übersetzungsaufträge, Dolmetscherdienste, Beglaubigungen und Lektoratsarbeiten in allen Sprachen und Fachgebieten.

1.2 Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung. Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen Anweisungen erteilt oder Unterlagen beigelegt werden, in die allgemein übliche Version übersetzt.

1.3 Sämtliche Übersetzungs- und Dolmetscheraufträge werden streng vertraulich behandelt.

1.4 Wir behalten uns vor, zur Klärung einzelner Aussagen oder Darstellungen in Textvorlagen beim Auftraggeber rückzufragen, sind jedoch dazu nicht verpflichtet. Unseren Vertragsverpflichtungen kommen wir auch dann in vollem Umfang nach, wenn wir in derartigen Fällen bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nach bestem Wissen und allgemeinem Sprachverständnis die Übersetzung aufgrund des von uns verstandenen Inhalts und Sinns erarbeiten. Textvorlagen sollten deshalb unter Einhaltung der Orthographie- und Interpunktionsregeln verfasst sein und in der Regel nur (auch für nicht ausgesprochene Fachpersonen) klar verständliche, eindeutige Formulierungen und Begriffe enthalten.

2. Entgelt

2.1 Die Berechnungsgrundlage für Übersetzungen ist unsere jeweils gültige Tarifliste. Für Dolmetscherdienste und externe Übersetzungsarbeiten, die z.B. im Geschäft eines Kunden erbracht werden, wird die aufgewendete Arbeitszeit in Rechnung gestellt, wobei jede angefangene Stunde als volle Stunde berechnet wird.

2.2 Auf Wunsch wird ein unverbindlicher Kostenvoranschlag erstellt. Das darin kalkulierte Honorar gilt nur als Zirka-Preis. Massgebend für die Fakturierung ist die tatsächliche Länge des angefertigten Übersetzungstextes. Eine allfällige Abweichung vom schriftlich offerierten Betrag ist dabei auf maximal 10 % beschränkt. Sonderleistungen, wie z.B. Zeichnen von Tabellen, Formatierungen, Erstellen oder Einbinden von Grafiken sowie Konvertierungen, werden nach Aufwand separat berechnet.

2.3 Auftragsstornierung: Bei Übersetzungs- und bei Dolmetscheraufträgen werden die bis zu der Stornierung entstandenen Kosten berechnet, und die bis zum Zeitpunkt der Stornierung bereits angefertigten Teile der Übersetzung sind zu bezahlen.