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3. Haftung

3.1 Für Fehler in Übersetzungen, die vom Auftraggeber durch unrichtige oder unvollständige Informationen oder fehlerhafte Original-Texte verursacht werden, übernehmen wir keine Haftung. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Adressen bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift verfasst sind (Russisch, Griechisch, Arabisch, Japanisch usw.), wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Für derartige Fälle wird empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem gesonderten Blatt in lateinischer Schrift anzugeben. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in Geburtsurkunden, Ausweispapieren u. dgl. Für die sachliche Richtigkeit der Ausgangstexte oder die Rechtsfolgen bei der Weiterverwendung der Übersetzung wird keine Haftung übernommen.

3.1.1 Werden wir aufgrund einer ausgeführten Übersetzungsarbeit wegen Verletzung eines bestehenden Urheberrechts belangt, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns in vollem Umfang von der Haftung zu befreien.

3.1.2 Kann die Leistung infolge höherer Gewalt (z.B. Serverprobleme, Verkehrsstörungen, Ausfall der Stromversorgung, Streik, sowie sonstige, von uns nicht zu verantwortende Betriebsstörungen) nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbracht werden, entfällt jegliche Haftung unsererseits.

3.1.3 Eine Haftung für den Verlust der uns übergebenen Texte und Unterlagen aufgrund von Umständen, die nicht von uns zu verantworten sind (z.B. Einbruch, Diebstahl, Brand- und Wasserschaden usw.) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

3.1.4 Beanstandungen: Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf die Beseitigung von gegebenenfalls in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe der Mängel geltend gemacht werden. Mängelrügen sind innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Erhalt der Übersetzungsarbeit anzubringen. Sollte eine Übersetzungsarbeit Fehler enthalten, auf deren Korrektur der Auftraggeber verzichtet, ist er nicht berechtigt, das Honorar zu kürzen oder die Zahlung zu verweigern. Beanstandungen von Rechnungen haben innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Rechnungen als angenommen.

3.1.5 Termine: Terminwünsche sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von uns bestätigt worden sind. Ist für die Ablieferung ein Termin vereinbart worden, kommen wir erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber uns nach diesem Termin schriftlich zur Ablieferung auffordert und dafür eine angemessene Nachfrist (je nach Umfang der Arbeit) setzt. Diese Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Mahnung zu laufen. Ist die Ablieferung der Übersetzungsarbeit infolge unvorhergesehener Ereignisse (z.B. plötzliche Erkrankung des Übersetzers/der Übersetzerin) oder höherer Gewalt nicht möglich, steht während dieser Zeit jeglicher Fristenlauf still. Die Frist beginnt erst dann wieder zu laufen, wenn die betreffende Störung beseitigt oder der betreffende Umstand beendet ist. Erst nach ergebnislosem Ablauf der Nachlieferungsfrist kann der Auftraggeber die Annahme der Übersetzungsarbeit ablehnen und vom Vertrag zurücktreten, womit beiderseits alle Ansprüche erlöschen. Ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers wegen Nichterfüllung ist ausdrücklich ausgeschlossen.

3.1.6 Der Auftraggeber hat uns rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äussere Form der Übersetzung etc). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu überlassen.